Sortenschutz
„Es ist nicht genug, daß man etwas erfindet, man muss auch merken, daß man etwas erfunden hat.“
Karl Steinbruch
Karl Steinbruch
Das Bundessortenamt in Hannover ist zuständig für die Erteilung von Sortenschutz und Sortenzulassung und unterstützt damit die vielfältigen Aktivitäten zur Förderung des Züchtungsfortschritts und der biologischen Vielfalt. Das Sortenschutzrecht schützt das geistige Eigentum an definierten Pflanzensorten und sichert so den Ertrag der züchterischen Arbeit durch Gewährung eines privaten Schutzrechtes. Sortenschutz kann für Sorten des gesamten Pflanzenbereichs, ausgenommen Mikroorganismen, beantragt werden.
Voraussetzung für das Inverkehrbringen und den gewerblichen Vertrieb von Saat- und Pflanzgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten, Rebe und Gemüsearten ist deren Zulassung. Diese gewährleistet Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau und schließlich auch dem Verbraucher die Versorgung mit hochwertigen Saat- und Pflanzgut.
Schutzfähig ist eine Sorte, wenn sie folgende Kriterien der Sortenprüfung erfüllt: Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit, Neuheit und Eintragbare Sortenbezeichnung. Die maximale Schutzdauer beträgt bei Hopfen, Kartoffel, Rebe 25 Jahre und bei Baumarten 30 Jahre.
Das Gemeinschaftliche Sortenamt in Angers in Frankreich vergibt geistige Eigentumsrechte für neue Pflanzensorten, die in der gesamten Europäischen Union gültig sind und derzeit 28 Mitgliedsstaaten umfasst.
Schutz für:
Voraussetzungen:
maximale Schutzdauer:
Kosten:
Patentanwalt Schlosser
Telefon 07309 / 42 82 52
E-Mail info@pro-patent.de
auf meiner Seite