Gebrauchsmuster
“Wenn jemand sagt, deine Idee sei verrückt – höre nicht auf ihn.”
Michael Dell
Michael Dell
Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren. Während eine Patentanmeldung wegen dem Prüfungsverfahren oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Monate nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen.
Innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der Anmeldung eines Gebrauchsmusters kann eine deutsche, europäische oder eine internationale Patentanmeldung für den Gegenstand des Gebrauchsmusters eingereicht werden.
Das Gebrauchsmuster wird vom Deutschen Patent- und Markenamt lediglich hinsichtlich formeller Eintragungserfordernisse geprüft, es findet aber im Unterschied zum Patent keine Prüfung hinsichtlich Neuheit und erfinderischem Schritt statt.
Die maximale Schutzdauer des Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre, beim Patent beträgt sie 20 Jahre. Da ein Patent in Deutschland im Durchschnitt nach etwa 8 bis 12 Jahren durch Nichtzahlung der Jahresgebühr erlischt, ist die kürzere maximal mögliche Schutzdauer in der Praxis in vielen Fällen weniger relevant.
Das Gebrauchsmuster hat eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten für Veröffentlichung oder Benutzung durch den Anmelder. Ferner steht eine Benutzung vor dem Anmeldetag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Schutzfähigkeit nicht entgegen, wohingegen eine schriftliche Beschreibung innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Schutzfähigkeit entgegensteht.
Schutz für:
Voraussetzungen:
Besonderheit:
maximale Schutzdauer:
Kosten:
Patentanwalt Schlosser
Telefon 07309 / 42 82 52
E-Mail info@pro-patent.de
auf meiner Seite