Marken ®
„Eine Marke geht ins Herz
man muss sie lieben und leben.“
Wolfgang Schiller
Wolfgang Schiller
Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie die technischen Schutzrechte zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.
Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden.
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Markenregister, zum Beispiel in das des Deutschen Patent- und Markenamtes. Der Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft werden. Der Inhaber einer Marke kann außerdem ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen, in Form einer Markenlizenz.
Der Markenschutz gilt zunächst 10 Jahre, kann aber beliebig oft verlängert werden. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene deutsche Marken gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Über einen Antrag bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) kann über eine IR-Marke Markenschutz in weiteren Ländern beantragt werden.
In 28 Ländern der Europäischen Union kann beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) Markenschutz über eine Unionsmarke erreicht werden.
Schutz für:
Voraussetzungen:
Besonderheit:
Schutzdauer:
Kosten:
Patentanwalt Schlosser
Telefon 07309 / 42 82 52
E-Mail info@pro-patent.de
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