„Wir leben in einem System, in dem man entweder Rad sein muß oder unter die Räder gerät.“
Friedrich Nietzsche
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Ein Domainname ist schnell registriert, doch bei Missachtung von Rechten Dritter ist nicht selten eine Abmahnung die Folge.
Die Kanzlei Schlosser unterstützt und berät Sie bei der richtigen Auswahl Ihrer Domain.
Das IP-Management umfasst unter anderem den strategischen Umgang mit dem eigenen Patentportfolio.
Die Kanzlei Schlosser unterstützt und berät insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die über keine eigene Patentabteilung verfügen, bei der Verwaltung ihrer Schutzrechte in rechtlicher Hinsicht.
Dem Wettbewerber immer einen Schritt voraus.
Die Kanzlei Schlosser unterstützt und berät Sie in Angelegenheiten, die den Wettbewerb betreffen, insbesondere in Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Gesetz über Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber müssen Sie das Arbeitnehmererfindergesetz beachten.
Die Kanzlei Schlosser unterstützt und berät Sie zu Themen, die das Arbeitnehmererfindergesetz betreffen und vertritt Sie vor der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen.
Wir erstellen für Sie beispielsweise ein den gesetzlichen Erfordernissen entsprechendes Erfindungsmeldungsformular.