"Eine gute Idee erkennt man daran, daß sie geklaut wird."

Rudi Carrell

Patente

Mit einem Patent können Stoffe, Vorrichtungen und Verfahren geschützt werden, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Schutzdauer eines Patents beträgt 20 Jahre.

Eine notwendige Voraussetzung für eine Patenterteilung ist die Neuheit der Erfindung. Die Erfindung darf daher vor dem Einreichen einer Patentanmeldung nicht veröffentlicht werden. Das Patentrecht in Deutschland und Europa kennen im Gegensatz zu manch anderen Ländern und im Gegensatz zum deutschen Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht keine Neuheitsschonfrist.

Eine Patentanmeldung wird einem Prüfungsverfahren unterzogen, bei dem der Stand der Technik vor dem Anmeldetag bzw. dem Prioritätstag recherchiert wird. Im Prüfungsverfahren kann der Anmelder die Erfindung in Erwiderung auf einen oder mehrere Prüfungsbescheide im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung der Anmeldung durch Ändern der Patentansprüche und ggf. der Beschreibung vom Stand der Technik abgrenzen.

Innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag können Nachanmeldungen in weiteren Ländern unter Wahrung des Zeitranges (Priorität) der ersten Anmeldung eingereicht werden.

Eine Patentanmeldung wird 18 Monate nach dem Anmeldetag oder nach dem Prioritätstag veröffentlicht. Zum Aufrechterhalten der Patentanmeldung und des Patents sind ab dem dritten Patentjahr Jahresgebühren zu zahlen.

Zum Zurückweisen einer Patentanmeldung sind vor einer Patenterteilung Einwendungen Dritter gegen die Patentfähigkeit möglich. Zum Widerruf eines Patents steht nach der Patenterteilung innerhalb der Einspruchsfrist (Deutschland: 3 Monate; Europa 9 Monate) das Einspruchverfahren zur Verfügung. Das Patent ist während der gesamten Laufzeit durch ein Nichtigkeitsverfahren angreifbar.

Übersicht

Schutz für:

  • Erzeugnisse (Vorrichtungen, Stoffe, Mittel)
  • Verfahren (Herstellungs- und Arbeitsverfahren)

Voraussetzungen:

  • Neuheit, das heißt noch nicht aus dem Stand der Technik bekannt
  • Erfinderische Tätigkeit, das heißt für den Fachmann nicht naheliegend
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

maximale Schutzdauer:

  • 20 Jahre

Kosten:

  • Ab 1500 € (zzgl. MwSt.) zuzüglich Amtsgebühren

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