"Eine Marke geht ins Herz, man muss sie lieben und leben."

Wolfgang Schiller

Marken

Marken, bekannt durch die Symbole ® (R im Kreis) oder TM (Trademark) kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie können für die Qualität eines Unternehmens stehen und zählen ebenso wie die technischen Schutzrechte zu dessen geistigem Eigentum. Starke Marken stellen einen Vermögenswert dar.

Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, ja sogar Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden.

Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Markenregister, zum Beispiel in das des Deutschen Patent- und Markenamtes. Der Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.

Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft werden. Der Inhaber einer Marke kann außerdem ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen, in Form einer Markenlizenz.

Der Markenschutz gilt zunächst 10 Jahre, kann aber beliebig oft verlängert werden. Wird die Verlängerungsgebühr nach jeweils 10 Jahren nicht mehr gezahlt, wird die Marke gelöscht.

Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene deutsche Marken gelten ausschließlich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Über einen Antrag bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) kann über eine IR-Marke Markenschutz in weiteren Ländern beantragt werden.

In 27 Ländern der Europäischen Union kann beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) Markenschutz über eine Gemeinschaftsmarke erreicht werden.

Übersicht

Schutz für:

  • Alle Zeichen, wie Worte, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, 3D-Gestaltungen, Farben

Voraussetzungen:

  • Unterscheidungskraft, das heißt keine allgemeinen Werbeworte oder reine Sachangaben
  • Nicht beschreibend für die zugehörigen Waren und Dienstleistungen
  • Nicht irreführend
  • Keine identischen oder verwechselbaren geschützten Zeichen für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen

Besonderheit:

  • Auch bereits bekannte Zeichen können geschützt werden; Gefahr der Markenpiraterie

Schutzdauer:

  • 10 Jahre, die verlängerbar sind

Kosten:

  • Abhängig von der Größe des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, ab 360 € (zzgl. MwSt.) zuzüglich Amtsgebühren

Rückrufwunsch

Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer und Sie werden schnellstmöglich zurückgerufen.
Name
Telefon