"Die moderne Physik ist für die Physiker viel zu schwer"

David Hilbert 

Halbleitertopographie

Dreidimensionale Strukturen mikroelektronischer Halbleiter sind ähnlich wie Erfindungen schutzfähig. So kann man zum Beispiel die Struktur eines Speicherchips oder eines Prozessors als Topographie anmelden und schützen.

Eine Topographie ist nur dann schutzfähig, wenn sie eine sogenannte Eigenart aufweist. Die Topographiestelle des Deutschen Patent- und Markenamts prüft diese Schutzvoraussetzung bei der Eintragung jedoch nicht.

Halbleiterschutzrechte sind somit ähnlich wie Gebrauchsmuster ungeprüfte Registerrechte. Sie werden erst dann überprüft, wenn jemand einen Antrag auf Löschung stellt. Eine Topographie, die die Voraussetzung Eigenart nicht erfüllt, stellt lediglich ein Scheinrecht dar und entfaltet von Anfang an keine Schutzwirkungen.

Die maximale Schutzdauer einer Topographie beträgt 10 Jahre.
 

Übersicht

Schutz für:

  • Dreidimensionale Strukturen von mikroelektrischen Halbleitererzeugnissen (Topographien)

Voraussetzungen:

  • Eigenart, das heißt das Halbleitererzeugnis muss durch geistige Arbeit und nicht durch bloße Nachbildung einer anderen Topographie hergestellt sein und darf nicht alltäglich sein

maximale Schutzdauer:

  • 10 Jahre

Kosten:

  • Nach Vereinbarung

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