"Wenn jemand sagt, deine Idee sei verrückt - höre nicht auf ihn."

Michael Dell

Gebrauchsmuster

Technische Erfindungen können preiswert als Gebrauchsmuster geschützt werden. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man Vorrichtungen, (chemische) Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren. Während eine Patentanmeldung wegen dem Prüfungsverfahren oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Monate nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen.

Innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach der Anmeldung eines Gebrauchsmusters kann eine deutsche, europäische oder eine internationale Patentanmeldung für den Gegenstand des Gebrauchsmusters eingereicht werden.

Das Gebrauchsmuster wird vom Deutschen Patent- und Markenamt lediglich hinsichtlich formeller Eintragungserfordernisse geprüft, es findet aber im Unterschied zum Patent keine Prüfung hinsichtlich Neuheit und erfinderischem Schritt statt.

Die maximale Schutzdauer des Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre, beim Patent beträgt sie 20 Jahre. Da ein Patent in Deutschland im Durchschnitt nach etwa 8 bis 12 Jahren durch Nichtzahlung der Jahresgebühr erlischt, ist die kürzere maximal mögliche Schutzdauer in der Praxis in vielen Fällen weniger relevant.

Das Gebrauchsmuster hat eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten für Veröffentlichung oder Benutzung durch den Anmelder. Ferner steht eine Benutzung vor dem Anmeldetag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Schutzfähigkeit nicht entgegen, wohingegen eine schriftliche Beschreibung innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Schutzfähigkeit entgegensteht.
 

Übersicht

Schutz für:

  • Nur Erzeugnisse (Vorrichtungen, Stoffe, Mittel)

Voraussetzungen:

  • Neuheit, das heißt noch nicht aus dem Stand der Technik durch schriftliche Beschreibung oder erfolgte Benutzung der Öffentlichkeit bekannt
  • Erfinderischer Schritt, das heißt für den Fachmann nicht zur Routine gehörend, aber geringere Anforderungen als beim Patent
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Besonderheit:

  • Neuheitsschonfrist von 6 Monaten; Schutz in Deutschland auch nach eigener Veröffentlichung möglich

maximale Schutzdauer:

  • 10 Jahre

Kosten:

  • Ab 1500 € (zzgl. MwSt.) zuzüglich Amtsgebühren

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